Allgemeine Hinweise
Das sollten Sie beachten
Warten Sie nicht zu lange …
Ihre Krankenkasse achtet auf die Termine: Eine Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, hat nur eine Gültigkeit von 28 Tagen. Nur einen Tag später und das Rezept verliert seine Gültigkeit. 28 Tage sind schnell vorbei, deshalb am besten gleich sofort bei uns anrufen, wir sind an fünf Tagen in der Woche an folgenden Öffnungszeiten für Sie da.
Absagen
Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie darum, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Fällt die Behandlung auf einen Montag, hat eine Absage bis Freitag der Vorwoche zu erfolgen.
Nicht rechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß § 252 und §§ 611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir so kurzfristig die Terminlücke nicht mehr füllen können.
Unterbrechungen
Notwendige Zuzahlungen
HINWEIS: Die Zuzahlungsbefreiung muss bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Sie ist nur innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12. gültig.